Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Prof. Dr. Thomas Petri, hat seinen 27. Tätigkeitsbericht (gem. Art. 30 Absatz 5 des Bayerischen Datenschutzgesetzes) für die Jahre 2015 und 2016 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Neben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat die bayerische Aufsichtsbehörde für den öffentlichen Bereich u. a. nachstehende Themen im Berichtszeitraum aufgegriffen:
- Mitarbeiterüberwachung durch GPS im Fuhrparkmanagement bei bayerischen öffentlichen Stellen.
- Untersuchung des Umgangs mit Schülerunterlagen in den bayerischen öffentlichen Schulen.
- Videoüberwachung in Bayern mit Schwerpunkten beim Einsatz von Videoüberwachungs-Systemen in bayerischen öffentlichen Krankenhäusern sowie in staatlich und kommunal betriebenen Unterkünften für Asylsuchende.
- Prüfung von mehr als 100 Krankenhäusern und Krankenhausverbünden hinsichtlich des Scannens und Archivierens von Klinikunterlagen und der vorhandenen Entsorgungskonzepte.
- Kontrolle der Datenschutz- und Datensicherheitsaspekte der Apps bayerischer Behörden.
- Überprüfung der Speicherungen in polizeilichen Dateien mit Schwerpunkt auf die „Falldatei Rauschgift’“.
- Generelle Absenkung des Datenschutzniveaus in den grundrechtssichernden Verfahrensvorschriften des neuen Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes.
- Definition von Regeln für den Einsatz intelligenter Wasserzähler in Haushalten.
- Beantwortung von datenschutzrechtlichen Anfragen rund um die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden.
- Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei der Anforderung von Kontounterlagen durch bayerische Sozialbehörden.
- Das seit Ende 2105 im Bayerischen Datenschutzgesetz verankerte neue allgemeine Recht auf Auskunft.
Der Tätigkeitsbericht des BayLfD umfasst 316 Seiten: Download 27. Tätigkeitsbericht