Seit  05. Oktober 2017 berät der eu­ro­päi­sche Rechts­aus­schuss (LIBE-Aus­­­schuss) über etwa 800 Än­de­rungs­an­trä­ge zum Ent­wurfs­vor­schlag der ePri­­va­­cy-Ver­­or­d­­nung (ePV). Bereits am 11. Oktober 2017 will der Aus­schuss unter seiner Be­richt­erstat­te­rin Marju Lau­ris­tin über den Entwurf ab­stim­men. Man kann auf das End­ergeb­nis ge­spannt sein. Die ePV sollte ei­gent­lich mit der DS-GVO am 25. Mai 2018 gültig werden. Viele Ex­per­ten bewei­feln, dass dies der Fall sein wird, da über den finalen Entwurf noch ge­ge­be­nen­falls der Ver­mitt­lungs­aus­schuss beraten muss.

Die ePV ver­drängt alle Re­ge­lun­gen, die auf Grund­la­ge der E-Privacy-Rich­t­­li­­nie 2002/58, ergänzt von Richt­li­nie 2009/136 (sog. Cookie-Rich­t­­li­­nie), er­gan­gen sind. Zu­sätz­lich wird die Ver­ord­nung neue Re­ge­lun­gen für die On­line­wer­bung und das Di­rekt­mar­ke­ting mit­brin­gen. Be­son­ders heikel für die Wer­be­bran­che sind die Än­de­run­gen, die das Track­ing über Cookies betreffen.

Stel­lung­nah­me des BVDW zum „Entwurf einer Ver­ord­nung des eu­ro­päi­schen Par­la­ments und des Rates über die Achtung des Pri­vat­le­bens und den Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten in der elek­tro­ni­schen Kom­mu­ni­ka­ti­on und zur Auf­he­bung der Richt­li­nie 2002/58/EG (Ver­ord­nung über Pri­vat­sphä­re und elek­tro­ni­sche Kom­mu­ni­ka­ti­on)“.  Stel­lung­nah­me im pdf 

Der BVDW (Bun­des­ver­ban­des Di­gi­ta­le Wirt­schaft (BVDW) e.V.) ist die zen­tra­le In­ter­es­sen­ver­tre­tung für Un­ter­neh­men, die di­gi­ta­le Ge­schäfts­mo­del­le be­trei­ben oder deren Wert­schöp­fung auf dem Einsatz di­gi­ta­ler Tech­no­lo­gien beruht. Mit mehr als 600 Mit­glieds­un­ter­neh­men aus un­ter­schied­lichs­ten Seg­men­ten der In­ter­net­in­dus­trie ist der BVDW in­ter­dis­zi­pli­när ver­an­kert und hat damit einen ganz­heit­li­chen Blick auf die Themen der Di­gi­ta­len Wirtschaft.

06. Oktober 2017: Pres­se­mit­tei­lung

 

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