Seit 05. Oktober 2017 berät der europäische Rechtsausschuss (LIBE-Ausschuss) über etwa 800 Änderungsanträge zum Entwurfsvorschlag der ePrivacy-Verordnung (ePV). Bereits am 11. Oktober 2017 will der Ausschuss unter seiner Berichterstatterin Marju Lauristin über den Entwurf abstimmen. Man kann auf das Endergebnis gespannt sein. Die ePV sollte eigentlich mit der DS-GVO am 25. Mai 2018 gültig werden. Viele Experten beweifeln, dass dies der Fall sein wird, da über den finalen Entwurf noch gegebenenfalls der Vermittlungsausschuss beraten muss.
Die ePV verdrängt alle Regelungen, die auf Grundlage der E-Privacy-Richtlinie 2002/58, ergänzt von Richtlinie 2009/136 (sog. Cookie-Richtlinie), ergangen sind. Zusätzlich wird die Verordnung neue Regelungen für die Onlinewerbung und das Direktmarketing mitbringen. Besonders heikel für die Werbebranche sind die Änderungen, die das Tracking über Cookies betreffen.
Stellungnahme des BVDW zum „Entwurf einer Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58/EG (Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation)“. Stellungnahme im pdf
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06. Oktober 2017: Pressemitteilung