Die einheitliche EU-weite Regelung des Datenschutzrechts mit der DS-GVO hat auch Auswirkungen auf die zukünftige Gestaltung der anzusetzenden und entsprechend vorzubereitenden Maßnahmen betreffender Unterweisungen und Schulungen zum Datenschutz. Die Schulungsmaßnahmen müssen dabei in das entsprechende „Datenschutzmanagement“ eingebettet sein.
Das vom AK Arbeitshilfen des BvD e.V. entwickelte Schulungs-Schema mit der Einbeziehung der jeweiligen Personengruppen bietet eine Hilfestellung. Das Schema ist natürlich variabel zu sehen und ggf. auch zu erweitern, z. B. spezielle Schulungsmaßnahmen für das Management-Board, Stabstellen und Betriebsräte.
Schulungsmaßnahmen sind keine Einzelaktion, sondern eingebettet in ein Gesamtkonzept von Unterweisungen und Schulungen des Unternehmens.
Artikel der BvD-News: Ausgabe 3/2017
Das Schulungskonzept des AK Arbeitshilfen können Sie auf der Webseite des BvD e. V. downloaden: Schulungsrahmenkonzept
Für Fragen zum Schulungskonzept steht Ihnen die Sprecherin des AK Arbeitshilfen, Regina Mühilch, gerne zur Verfügung: ak-arbeitshilfen@bvdnet.de.
Datenschutz ist kein Produkt. Datenschutz ist ein Prozess.
Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns:
per E-Mail consulting@AdOrgaSolutions.de oder
Büro München +49 89 411 726 – 35 / Büro Wien +43 1 253 017- 8177.