Die ein­heit­li­che EU-weite Re­ge­lung des Da­ten­schutz­rechts mit der DS-GVO hat auch Aus­wir­kun­gen auf die zu­künf­ti­ge Ge­stal­tung der an­zu­set­zen­den und ent­spre­chend vor­zu­be­rei­ten­den Maß­nah­men be­tref­fen­der Un­ter­wei­sun­gen und Schu­lun­gen zum Daten­schutz. Die Schu­lungs­maß­nah­men müssen dabei in das ent­spre­chen­de „Da­ten­schutz­ma­nage­ment“ ein­ge­bet­tet sein.

Das vom AK Ar­beits­hil­fen des BvD e.V.  ent­wi­ckel­te Schu­­lungs-Schema mit der Ein­be­zie­hung der je­wei­li­gen Per­so­nen­grup­pen bietet eine Hil­fe­stel­lung. Das Schema ist na­tür­lich va­ria­bel zu sehen und ggf. auch zu er­wei­tern, z. B. spe­zi­el­le Schu­lungs­maß­nah­men für das Ma­­na­ge­­ment-Board, Stab­stel­len und Betriebsräte.

Schu­lungs­maß­nah­men sind keine Ein­zel­ak­ti­on, sondern ein­ge­bet­tet in ein Ge­samt­kon­zept von Un­ter­wei­sun­gen und Schu­lun­gen des Unternehmens.

Artikel der BvD-News: Ausgabe 3/2017
Das Schu­lungs­kon­zept des AK Ar­beits­hil­fen können Sie auf der Web­sei­te des BvD e. V. down­loa­den:  Schulungsrahmenkonzept

Für Fragen zum Schu­lungs­kon­zept steht Ihnen die Spre­che­rin des AK Ar­beits­hil­fen, Regina Mühilch, gerne zur Ver­fü­gung: ak-arbeitshilfen@bvdnet.de.

Daten­schutz ist kein Produkt. Daten­schutz ist ein Prozess.
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