Es war nur eine Frage der Zeit: Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), hat im Rahmen der jährlichen Überprüfung des Swiss-US Privacy Shield Regimes sowie der jüngsten EuGH-Rechtssprechung (SchremsII-Urteil vom 16. Juli 2020) neu evaluiert:
Gemäß Stellungnahme des EDÖB vom 08. September 2020 bietet das Privacy Shield kein adäquates Schutzniveau für Datenbekanntgaben von der Schweiz an die USA gemäß Bundesgesetz für den Datenschutz.
Aufgrund dieser auf das schweizerische Recht gestützten Einschätzung hat der EDÖB in der Staatenliste den Verweis auf einen „angemessenen Datenschutz unter bestimmten Bedinungen“ für die USA gestrichen.
Medienmitteilung des EDÖB: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-80318.html
Stand des Datenschutzes weltweit – Liste der Staaten, deren Gesetzgebung einen angemessenen Datenschutz gewährleistet (Art. 6 Abs. 1 DSG): https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/62783.pdf
Siehe auch: https://www.adorgasolutions.de/swiss-us-privacy-shield/
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Datenschutz ist kein Produkt. Datenschutz ist ein Prozess.
(Autorin: Regina Mühlich, 08.09.2020)