Umfragen zeigen, dass viele Verbraucher von dem Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO; „Recht auf Vergessenwerden“) Gebrauch machen wollen. Dazu müssen Sie zuerst wissen, wie Sie Ihre Daten im Internet finden können. Hier einige Tipps:
Betroffenenrechte selbst nutzen
82 Prozent der Bürger in Europa wollen ihre Rechte aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Anspruch nehmen und Daten, die Unternehmen zu ihnen erfassen, einsehen, begrenzen oder löschen. Soweit das Ergebnis einer Umfrage von Pegasystems. Ganze 90 Prozent wollen sich darüber informieren, wie ihre Daten verwendet werden. Für 57 Prozent ist es sehr wichtig, die Nutzung persönlicher Daten direkt zu kontrollieren. Für 31 Prozent ist dies zumindest noch wichtig.
Die deutliche Mehrheit (93 Prozent) würde das Recht zur Datenlöschung nutzen, wenn Unternehmen ihre Daten auf eine Weise nutzen, mit der sie nicht einverstanden sind. 89 Prozent würden das Geschäftsverhältnis daraufhin ganz kappen. Über Dreiviertel der Befragten (78 Prozent) bevorzugen Unternehmen, die mit den Daten offen und transparent umgehen. Knapp die Hälfte der Befragten (47 Prozent) würde ihre Daten gelöscht haben wollen, wenn Unternehmen die Informationen mit anderen Unternehmen austauschen oder gar verkaufen würden.
Es stellt sich die Frage: Wollen auch Sie zum Beispiel das Recht auf Vergessenwerden nutzen? Doch wie geht das, was muss ich tun?
Misstrauen ist weit verbreitet
In der Global-Trends-Studie von Ipsos gab jeder Zweite (54 Prozent) an, sich bei der Weitergabe seiner Daten unwohl zu fühlen. Nur jeder fünfte Internetnutzer (20 Prozent) in Deutschland hält seine Daten im Netz für sicher, wie eine weitere Befragung des Digitalverbands Bitkom ergab.
78 Prozent geben dagegen an, ihre Daten seien online eher (40 Prozent) oder völlig (38 Prozent) unsicher. Das höchste Vertrauen bei den Bürgern genießen beim Umgang mit ihren Daten der eigene Internet-Zugangsanbieter sowie der eigene E-Mail-Anbieter (je 49 Prozent). Das geringste Vertrauen, 15 Prozent, wird den sozialen Netzwerken entgegengebracht.
Welche Daten sind bereits im Internet?
Wenn Sie selbst nun Ihre Daten zum Beispiel bei sozialen Netzwerken oder anderen Online-Diensten löschen lassen, also von Ihrem Recht auf Vergessenwerden Gebrauch machen wollen, stehen Sie vor einer Herausforderung: Wer hat Ihre Daten bekommen, und zwar von Ihnen selbst? Das ist weitaus schwieriger zu beantworten, als man im ersten Moment glauben mag. Bei der Vielzahl an Online-Diensten und Apps, die man nutzt, und mehr noch bei der enormen Zahl der Dienste, bei denen man sich einmal angemeldet hat und die man nicht oder nicht mehr nutzt: Wer hat da noch die Übersicht?
Tipp: Suchmaschinen und spezielle Tools helfen
Aus Sicht des Datenschutzes lautet die Empfehlung natürlich Datensparsamkeit, die DS-GVO spricht von Datenminimierung. Es ist wichtig, sich an dieses Prinzip zu halten. Sind die Daten aber bereits im Internet veröffentlicht, hilft Datenminimierung auch nicht mehr. Stattdessen muss auf Datensuche gegangen werden. Sie müssen sich also selbst im Internet suchen. Hier erweisen sich Suchmaschinen wie startpage.de oder duckduckgo.com als hilfreich. Über diese Tools können Sie nach Ihren eigenen Daten suchen, ohne die bei Suchmaschinen üblichen Nutzerspuren zu erzeugen.
Hat man möglichst viele seiner Daten gefunden, beginnt das Verfahren, entsprechende Löschanfragen zu erstellen. Hier bieten spezielle Tools und Dienste ihre Hilfe an. Sie suchen die Daten des Nutzers und helfen bei den Anfragen zur Löschung bei den jeweils verantwortlichen Stellen. Ein Beispiel für einen solchen Dienst ist Privacy Audit (http://privacyaudit.me/en/). Der Dienst listet die gefundenen Daten des Nutzers, bewertet die Risiken der Veröffentlichung und unterstützt bei den Löschanfragen.
Datenschutz ist kein Produkt. Datenschutz ist ein Prozess.
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