Neben der Prüfung von aus­ge­wähl­ten Web­sei­ten durch das BayLDA bietet der neue Online-Service der Auf­sichts­be­hör­de auch die Mög­lich­keit, dass kon­kre­te Web­sei­ten zur Über­prü­fung mit­ge­teilt werden. Sowohl Un­ter­neh­men, die ihre eigene Web­sei­te prüfen lassen wollen, als auch Bürger, die be­stimm­te In­­­ter­­net-Dienste prüfen lassen möchten, können die je­wei­li­ge URL auf der Home­page des BayLDA in ein dafür vor­ge­se­he­nes For­mu­lar­feld eingeben.

Das BayLDA prüft, ob die Web­sei­te auf Grund der an­ge­bo­te­nen Dienste ver­schlüs­selt sein muss und ob sie aus Bayern ist, sprich im Zu­stän­dig­keits­be­reich des BayLDA.

Was sind die Kon­se­quen­zen der Prüfung? Zitat: 
„Alle Un­ter­neh­men, deren Web­sei­ten von uns über­prüft wurden, er­hal­ten einen kurzen au­to­ma­tisch ge­ne­rier­ten Prüf­be­richt. Soweit die Web­sei­ten über eine aus­rei­chen­de Ver­schlüs­se­lung ver­fü­gen, wird dies ent­spre­chend schrift­lich be­stä­tigt. Sollten jedoch Mängel durch die Prüfung erkannt werden, so werden diese dem Be­trei­ber mit der Auf­for­de­rung mit­ge­teilt, in­ner­halb einer Frist die er­for­der­li­chen Maß­nah­men zur Ver­schlüs­se­lung umzusetzen.
Sofern Be­trei­ber von Web­sei­ten ohne aus­rei­chen­de Be­grün­dung der Ver­pflich­tung, eine an­ge­mes­se­ne Ver­schlüs­se­lung vor­zu­se­hen, nicht nach­kom­men, wird das BayLDA durch eine ent­spre­chen­de An­ord­nung die Be­trei­ber ver­pflich­ten, die Ver­schlüs­se­lung zu im­ple­men­tie­ren und, falls dieser An­ord­nung nicht nach­ge­kom­men wird, ge­ge­be­nen­falls er­gän­zend einen Buß­geld­be­scheid gegen den Ver­ant­wort­li­chen erlassen.“

Das BayLDA kündigt au­ßer­dem in der Pres­se­mit­tei­lung an, dass diese Prüf­ak­ti­on nur die erste in einer ge­plan­ten Serie von Prüf­sze­na­ri­en sein wird. Es soll dem­nächst auch eine Prüf­ak­ti­on zum Patch-Ma­­na­ge­­ment durch­ge­führt werden.

In diesem Zu­sam­men­hang ap­pel­liert das BayLDA an alle baye­ri­schen Ver­ant­wort­li­chen, d. h. Un­ter­neh­men, Vereine, Ver­bän­de, frei­be­ruf­lich Tätigen usw., die mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten umgehen, das Thema Cy­ber­si­cher­heit ernst zu nehmen. Mit der DS-GVO wird der Ge­sichts­punkt der Si­cher­heit der Ver­ar­bei­tung auch formell be­deu­ten­der, sodass es für Un­ter­neh­men kei­ner­lei Spiel­raum gibt, dieses Thema nur stief­müt­ter­lich zu behandeln.

Down­load Pres­se­mit­tei­lung des BayLDA

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