Die Datenethikkommission (DEK) der Bundesregierung hat ihr Gutachten veröffentlicht und darin Vorschläge zu Künstlicher Intelligenz und dem Einsatz von Algorithmen unterbereitet.
Das Gutachten der Ethikkommission: Letztlich wurde nichts Neues erfunden. Alle Empfehlungen stützten sich auf Expertisen, die bereits anderswo nachzulesen seien. Dass sie nun in einem Dokument stehen, das der Bundesregierung als Empfehlung vorliegt, macht sie explosiver.
Leitgedanke (Seite 5, Auszug):
„Die Digitalisierung verändert unsere Gesellschaft tiefgreifend. Neuartige datenbasierte Technologien können für das Leben des Einzelnen und das gesellschaftliche Zusammenleben Nutzen stiften, die Produktivität der Wirtschaft steigern, zu mehr Nachhaltigkeit und zu grundlegenden Fortschritten in der Wissenschaft beitragen. Gleichzeitig zeigen sich jedoch auch Risiken der Digitalisierung für grundlegende Rechte und Freiheiten.“ […]
Datenrechte und korrespondierende Datenpflichten (Seite 8, Auszug):
„Um sich als Akteure in der Datengesellschaft selbstbestimmt bewegen zu können, bedürfen Personen subjektiver Rechte, die ihnen gegenüber anderen Akteuren zustehen. Dies betrifft in erster Linie die Rechte eines jeden Menschen in Bezug auf seine personenbezogenen Daten, die sich aus dem grundrechtlich verbürgten Recht auf informationelle Selbstbestimmung ableiten und durch das geltende Datenschutzrecht gewährleistet werden.“ […]
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, hat die Hoffnung ausgesprochen, dass die Bundesregierung die Ergebnisse des Abschlussberichts der DEK bei ihrer künftigen Datenpolitik als Leitlinien aufgreift und umsetzt.
Kurzfassung: https://datenethikkommission.de/wp-content/uploads/191023_DEK_Gutachten_Kurzfassung_dt_bf.pdf
Langfassung: https://datenethikkommission.de/wp-content/uploads/191015_DEK_Gutachten_screen.pdf
29. Oktober 2019