Die Bun­des­be­auf­trag­te für Daten­schutz und In­for­ma­ti­ons­frei­heit (BfDI) sowie einige Lan­des­da­ten­schutz­auf­sichts­be­hör­den haben Po­si­tiv­lis­ten ver­öf­fent­licht, d.h. sie haben aus Sicht der je­wei­li­gen Auf­sichts­be­hör­de eine Auf­stel­lung her­aus­ge­ge­ben, bei denen ihrer Meinung nach, eine Da­ten­­­schutz-Fol­­gen­a­b­­schä­t­­zung (DSFA) durch­zu­füh­ren ist:

Die An­for­de­run­gen wurden zwi­schen den deut­schen Auf­sichts­be­hör­den leider nicht ab­ge­stimmt, so dass es keine ein­heit­li­che Auf­stel­lung und Auf­fas­sung be­züg­lich der Er­for­der­lich­keit gibt.
Un­ab­hän­gig davon, müssen die EU-Be­hör­­den eine ein­heit­li­che Aus­le­gung ver­tre­ten. Dies bleibt noch abzuwarten.

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01. Juni 2018

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