Am 25. Mai 2018 wurde EU-weit die Datenschutz-Grundverordnung gültig – und die Welt dreht sich weiter. Ebenfalls am 25. Mai wurde die Leiterin der österreichischen Aufsichtsbehörde, Andrea Jelinik, zur Vorsitzenden des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) gewählt.
In den folgenden Wochen erhöhte sich auch bei der österreichischen Aufsichtsbehörde das Beschwerdeaufkommen. Im Rahmen der OCG-Veranstaltung am 11. September in Wien präsentierte der stellvertretende Leiter der österreichischen Aufsichtsbehörde, Matthias Schmidl, ein paar Fakten aus der Datenschutzbehörde für den Zeitraum seit Gültigwerden (25.05. – 11.09.2018):
– 221 Beschwerden (2017: 489)
– 252 Meldungen zur Verletzung personenbezogener Daten vs. 66 Meldungen in 2017
– 115 laufende Verwaltungsstrafverfahren
– 58 aktive amtswegige Prüfverfahren
Unter den bislang eingegangenen Beschwerden betrafen 248 einen grenzüberschreitenden Datenverkehr. Hier kritisierte Matthias Schmidl, dass Unternehmern außerhalb der EU vielfach noch keine lokalen Datenschutzbeauftragten bzw. -kontakte nominiert hätten.
Die Datenschutzbehörde (Dsb) stellt auf ihrer Website (www.dsb.gv.at) entsprechende Informationen und Online-Formulare zur Verfügung.
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