Die ePrivacy-Verordnung wird noch etwas auf sich warten lassen: Laut Bundesregierung kommt der Standpunkt des EU-Rates wohl erst im kommenden Sommer auf den Tisch. Erst dann können im Trilog die Verhandlungen mit EU-Parlament und Kommission beginnen.
Dies kam jetzt bei einer Anhörung im Bundeswirtschaftsministerium auf Arbeitsebene zur Sprache. Geplant war, dass die ePrivacy-Verordnung zusammen mit der DS-GVO im Mai 2018 gültig wird. Realistisch ist jetzt wohl eher ein Termin in 2019.
Außerdem wird die Übergangsfrist laut Vertretern der Bundesregierung nicht ein Jahr, sondern zwei Jahre betragen. Das verschafft den Unternehmen etwas Luft. Aber das drohende Szenario des verbindlichen Gesetzeswerks ist nicht vom Tisch – aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
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