Die ePri­­va­­cy-Ver­­or­d­­nung wird noch etwas auf sich warten lassen: Laut Bun­des­re­gie­rung kommt der Stand­punkt des EU-Rates wohl erst im kom­men­den Sommer auf den Tisch. Erst dann können im Trilog die Ver­hand­lun­gen mit EU-Par­la­­ment und Kom­mis­si­on beginnen.

Dies kam jetzt bei einer An­hö­rung im Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um auf Ar­beits­ebe­ne zur Sprache. Geplant war, dass die ePri­­va­­cy-Ver­­or­d­­nung zu­sam­men mit der DS-GVO im Mai 2018 gültig wird. Rea­lis­tisch ist jetzt wohl eher ein Termin in 2019.

Au­ßer­dem wird die Über­gangs­frist laut Ver­tre­tern der Bun­des­re­gie­rung nicht ein Jahr, sondern zwei Jahre be­tra­gen. Das ver­schafft den Un­ter­neh­men etwas Luft. Aber das dro­hen­de Sze­na­rio des ver­bind­li­chen Ge­set­zes­werks ist nicht vom Tisch – auf­ge­scho­ben ist nicht aufgehoben.

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