Die Corona-Krise ist für Be­trü­ger und Kri­mi­nel­le eine Ge­le­gen­heit, mit der Ver­un­si­che­rung und den Hoff­nun­gen vieler Men­schen Geld zu ver­die­nen. Bereits im April 2020 hat das LKA Nie­der­sa­chen vor Phis­hing-Mails gewarnt (https://www.polizei-praevention.de/aktuelles/aktuelle-corona-info-angebliche-mails-der-nbank-im-umlauf.html). Im Mai wurde eine erneute Warnung ver­öf­fent­licht. Auch in anderen Bun­des­län­dern sind ent­spre­chend ab­ge­wan­del­te E-Mails aufgetaucht.

Hin­ter­grund war eine SPAM-Welle in der sich Be­trü­ger als Be­hör­den bzw. Banken aus­ga­ben. Sie for­der­ten die Rück­zah­lung ver­meint­lich falsch aus­ge­zahl­ter Corona-Hilfen.

Un­ab­hän­gig von der kri­mi­nel­len In­ten­si­on dieser An­grif­fe im Kontext von Hilfs­an­sprü­chen, sollten Or­ga­ni­sa­tio­nen un­be­dingt Be­wusst­seins­bil­dung zu diesem Thema be­trei­ben. Nach wie vor sind der­ar­ti­ge E-Mails das Haupt­ein­falls­tor für Schadsoftware.

Das Bun­des­amt für Si­cher­heit in der In­for­ma­ti­ons­tech­nik (BSI) hat eine Check­lis­te Phis­hing – Check­lis­te für den Ernst­fall ver­öf­fent­licht. Sen­si­bi­li­sie­ren Sie Ihre Be­schäf­tig­ten und leiten Sie die Check­lis­te an Ihre Mitarbeiter*innen weiter oder hängen Sie diese am „Schwar­zen Brett“ aus.

Noch ein Hinweis: Bei einem an­ge­nom­me­nem Phis­hing-E-Mail liegt da­ten­schutz­recht­lich gesehen eine Da­ten­schutz­ver­let­zung vor, die in­ner­halb von 72 Stunden an die zu­stän­di­ge Auf­sichts­be­hör­de zu melden ist. Auch ein un­be­stä­tig­ter Ver­dacht ist ent­spre­chend zu dokumentieren.

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