Die Corona-Krise ist für Betrüger und Kriminelle eine Gelegenheit, mit der Verunsicherung und den Hoffnungen vieler Menschen Geld zu verdienen. Bereits im April 2020 hat das LKA Niedersachen vor Phishing-Mails gewarnt (https://www.polizei-praevention.de/aktuelles/aktuelle-corona-info-angebliche-mails-der-nbank-im-umlauf.html). Im Mai wurde eine erneute Warnung veröffentlicht. Auch in anderen Bundesländern sind entsprechend abgewandelte E-Mails aufgetaucht.
Hintergrund war eine SPAM-Welle in der sich Betrüger als Behörden bzw. Banken ausgaben. Sie forderten die Rückzahlung vermeintlich falsch ausgezahlter Corona-Hilfen.
Unabhängig von der kriminellen Intension dieser Angriffe im Kontext von Hilfsansprüchen, sollten Organisationen unbedingt Bewusstseinsbildung zu diesem Thema betreiben. Nach wie vor sind derartige E-Mails das Haupteinfallstor für Schadsoftware.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine Checkliste Phishing – Checkliste für den Ernstfall veröffentlicht. Sensibilisieren Sie Ihre Beschäftigten und leiten Sie die Checkliste an Ihre Mitarbeiter*innen weiter oder hängen Sie diese am „Schwarzen Brett“ aus.
Noch ein Hinweis: Bei einem angenommenem Phishing-E-Mail liegt datenschutzrechtlich gesehen eine Datenschutzverletzung vor, die innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden ist. Auch ein unbestätigter Verdacht ist entsprechend zu dokumentieren.
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