Externe Ombudsperson für interne Meldestelle gemäß
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Unsere Experten unterstützen Sie als Ombudsperson die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) zu erfüllen – zu festen Konditionen, kompetent, pragmatisch und kundenorientiert.
Vorteile für Sie mit einer externen Ombudsperson für Ihre interne Meldestelle:
Externe Ombudsperson als Ihre interne Meldestelle – unsere Leistungen:
Externe Ombudsperson für Ihre interne Meldestelle
Nicht von der Stange – individuell abgestimmt auf Ihre Anforderungen. Leistungspakte für kleine und mittlere Unternehmen. Je nach Anforderung auch inkl. Meldeplattform (softwarebasiertes Hinweisgebersystem).
Sie haben weniger als 50 Geschäfte und müssen keine interne Meldestelle einrichten? Sie oder Ihre interne Meldestelle benötigen Unterstützung bei der Umsetzung und dem Betrieb?
Wir unterstützen und beraten Sie, auch ohne Benennung, gezielt und pragmatisch, keine Standardantworten. Compliance ist ein Prozess.
Unser Konzept, Ihre Experten:
Schreiben uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir erstellen für Sie ein unverbindliches, auf Ihr Unternehmen und Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot für Ihre interne Meldestelle oder für Ihre individuelle Beratung und Unterstützung.
In einem Kick-off erläutern wir Ihnen und Ihrem Team die gesetzlichen Anforderungen, ermitteln mit Ihnen den Status quo, geben Handlungsempfehlungen und erstellen einen Umsetzungsplan.
Wir begleiten und unterstützen Ihre Organisation bei der Umsetzung und dem Betrieb der internen Meldestelle – pragmatisch und unkompliziert.