Ei­gent­lich – „es war einmal“ – sollte die e-Privacy Richt­li­nie (ur­sprüng­lich war eine Richt­li­nie geplant und keine Ver­ord­nung) gleich­zei­tig mit der DS-GVO in Kraft treten.
Der letzte Entwurf vom 08. No­vem­ber 2019 wurde dem Aus­schuss der Stän­di­gen Ver­tre­ter der Mit­glieds­staa­ten (auch „COREPER“ genannt) über­mit­telt. Und ei­gent­lich sollten die Trilog-Ver­­han­d­­lun­­gen im De­zem­ber 2019 starten. Die fin­ni­sche Rats­prä­si­dent­schaft ver­such­te durch das Ein­brin­gen mehrere Kom­pro­miss­vor­schlä­ge eine Ei­ni­gung der Mit­glieds­staa­ten zu erreichen.

Nun ließ sich einem Tweet von Kris­tii­na Pie­ti­käi­nen, einer Mit­ar­bei­te­rin der stän­di­gen Re­prä­sen­ta­ti­on Finn­lands in der EU, ein Schei­tern dieser Be­mü­hun­gen ent­neh­men. Zahl­rei­che Staaten haben zuletzt gegen den Entwurf des Rates gestimmt.
The #coreper1 just re­jec­ted the general ap­proach on #epri­va­cy. Wish good luck to the Croa­ti­an pre­si­den­cy on this file. @kpieti via Twitter

Es liegt jetzt bei der nächs­ten, der kroa­ti­schen Rats­prä­si­dent­schaft mit einem neuen Entwurf  in weitere Ver­hand­lun­gen mit den Mit­glieds­staa­ten zu treten. Eine Ver­sch­ab­schie­dung vor 2021 ist mehr als un­wahr­schein­lich; Trilog-Ver­­han­d­­lun­­gen dauern und die un­ter­schied­li­chen Stand­punk­te sind zu ver­schie­de­nen und in Teilen fest­ge­fah­ren. Es ist also davon aus­zu­ge­hen, dass vor 2023 keine End­fas­sung zur ePri­­va­­cy-Ver­­or­d­­nung  vor­lie­gen wird.

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