Eigentlich – „es war einmal“ – sollte die e-Privacy Richtlinie (ursprünglich war eine Richtlinie geplant und keine Verordnung) gleichzeitig mit der DS-GVO in Kraft treten.
Der letzte Entwurf vom 08. November 2019 wurde dem Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten (auch „COREPER“ genannt) übermittelt. Und eigentlich sollten die Trilog-Verhandlungen im Dezember 2019 starten. Die finnische Ratspräsidentschaft versuchte durch das Einbringen mehrere Kompromissvorschläge eine Einigung der Mitgliedsstaaten zu erreichen.
Nun ließ sich einem Tweet von Kristiina Pietikäinen, einer Mitarbeiterin der ständigen Repräsentation Finnlands in der EU, ein Scheitern dieser Bemühungen entnehmen. Zahlreiche Staaten haben zuletzt gegen den Entwurf des Rates gestimmt.
The #coreper1 just rejected the general approach on #eprivacy. Wish good luck to the Croatian presidency on this file. @kpieti via Twitter
Es liegt jetzt bei der nächsten, der kroatischen Ratspräsidentschaft mit einem neuen Entwurf in weitere Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten zu treten. Eine Verschabschiedung vor 2021 ist mehr als unwahrscheinlich; Trilog-Verhandlungen dauern und die unterschiedlichen Standpunkte sind zu verschiedenen und in Teilen festgefahren. Es ist also davon auszugehen, dass vor 2023 keine Endfassung zur ePrivacy-Verordnung vorliegen wird.
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