Ab dem 01.07.2022 gilt das neue Verbraucherschutzgesetz. Nachstehend ein paar Anmerkungen aus datenschutzrechtlicher Sicht:
Rahmen:
- Implementierung einer 2-stufigen Kündigungsmöglichkeit (Kündigungsbutton, Bestätigungsseite & Bestätigungsbutton) auf der Website;
- ständige Verfügbarkeit und leichte Zugänglichkeit für den Verbraucher ist zu gewährleisten;
- Speichermöglichkeit der Kündigungserklärung durch den Verbraucher;
- sofortige Bestätigung der Kündigung auf elektronischem Wege (per E-Mail);
Inhalt der Bestätigung: Kündigung der Leistung (Inhalt), Datum und Uhrzeit des Zugangs, zu dem der Vertrag beendet wird.
Datenschutz:
- Eindeutige Identifizierung des Verbrauchers ist erforderlich;
- Es gilt das Prinzip der Datenminimierung, d.h. nicht mehr Information als bei Vertragsabschluss, dürfen erhoben werden.
- Ein Abfrage nach Begründung für die Kündigung, Kundenzufriedenheit oder Aktion für eine Kundenrückgewinnung sind nicht gestattet.
- Ein vorausgefülltes Formular ist zulässig, z.B. bei Vorhandensein eines Kundenkontos.
- Kündigungsbutton und Bestätigungsseite müssen ständig verfügbar sein, unmittelbar und leicht zugänglich, d.h.
-
- keine Überdeckung des Buttons auf der Website, z.B. durch Consent-Banner (analog Impressum).
- Ergänzung der Informationspflichten, sprich der Datenschutzhinweise auf der Website:
- Allgemeine Hinweise zur Verarbeitung wie z.B. Vorgehen, Speicherdauer, Hyperlinks etc.,
- ggf. (weitere) erforderliche Cookies/Scripte,
- Nutzung Dienstleister für die Lösung.
- Kündigungsbutton für Newsletter (unabhängig vom unsubscribe), wahrscheinlich nicht grundsätzlich, aber von Faktoren abhängig, zB Datenanalyse.
AdOrga Solutions GmbH – Ihre Datenschutz-Diplomaten.
Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns: consulting@AdOrgaSolutions.de.
Seit 2007 Lösungen für professionellen und fachkundigen Datenschutz.
Links:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312k.html
https://www.verbraucherzentrale.nrw/aktuelle-meldungen/verbraucherzentrale/das-aendert-sich-2022-bei-rechten-und-vertraegen-42170