Die digitale Revolution hat unsere Art zu kommunizieren, einzukaufen und Informationen zu erhalten grundlegend verändert. Mit dem Aufstieg großer digitaler Plattformen entstand jedoch auch die Notwendigkeit, deren Macht zu regulieren und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
In diesem Zusammenhang hat die Europäische Union am 14. September 2022 den Digital Markets Act (DMA) verabschiedet, eine Verordnung, die die Gatekeeper-Macht der größten digitalen Unternehmen reguliert (regulieren soll).
1. Inkrafttreten und Anwendungsbereich
Die DMA trat am 2. Mai 2023 in Kraft. Einige Artikel, darunter Artikel 3 Absätze 6 und 7 sowie die Artikel 40, 46 bis 50, wurden jedoch bereits am 1. November 2022 wirksam, während die Artikel 42 und 43 seit dem 25. Juni 2023 gelten. Die Verordnung ist in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich und gilt unmittelbar.
Link zur Verordnung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R1925
2. Wer wird reguliert?
Der DMA legt klare Kriterien zur Identifizierung von „Gatekeepern“ fest, großen digitalen Plattformen, die Kernplattformdienste wie Online-Suchmaschinen, App-Stores und Messaging-Dienste anbieten. Unternehmen, die als Gatekeeper gelten, müssen sich an die Vorschriften des DMA halten. Dies betrifft vor allem bekannte Unternehmen wie Google, Apple, Facebook, Amazon, Airbnb, Microsoft und booking.com, usw.
3. Regelungen im Überblick
Der DMA bringt eine Vielzahl von Regelungen mit sich, um fairen Wettbewerb und Transparenz zu fördern:
- Verbot von Meistbegünstigungsklauseln: Gatekeeper dürfen keine Praktiken anwenden, die bestimmte Dienste bevorzugen.
- Verbot bestimmter Dienstbindungen und Kopplungspraktiken: Es wird untersagt, Dienste miteinander zu verknüpfen oder zu binden.
- Auskunftsrecht für Werbetreibende und Verlage: Gatekeeper müssen Informationen über ihre Werbedienste transparent machen.
- Verbot der Zusammenführung von Nutzerdaten über verschiedene Plattformen Es ist nicht erlaubt, Nutzerdaten aus verschiedenen Diensten zu kombinieren.
- Transparenz über Preiszusammenstellungen und Algorithmen: Gatekeeper müssen ihre Preisgestaltung und Algorithmen offenlegen.
4. Datenschutz im Fokus
Der DMA hebt die Bedeutung des Datenschutzes hervor und bestätigt die uneingeschränkte Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Artikel 5 Absatz 2 des DMA regelt die Zusammenführung personenbezogener Daten durch Gatekeeper, wobei klare Vorschriften zur Verarbeitung und Einwilligung festgelegt sind.
Zusätzlich müssen Gatekeeper eine umfassende Dokumentation im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten vornehmen und gegebenenfalls eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) sowie eine Risikobewertung durchführen.
Der DMA markiert einen bedeutenden Schritt der EU, um die Macht großer digitaler Unternehmen zu regulieren und fairere Bedingungen für den digitalen Markt zu schaffen. Unternehmen und Verbraucher können nun auf transparentere und wettbewerbsfreundliche Praktiken hoffen, die die Zukunft des digitalen Marktes positiv gestalten.
Weitere Informationen:
https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/digital-markets-act-ensuring-fair-and-open-digital-markets_de
https://digital-markets-act.ec.europa.eu/index_en
Autorin: Regina Mühlich, Wirtschaftsjuristin und Datenschutzexpertin.