Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) hat zusammen mit dem Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) neue „Compliance“ Musterverträge herausgegeben. Es geht u.a. darum, wie die Zusammenarbeit mit Unternehmen, Dienstleistern, Kooperationspartnern ausgestaltet werden sollte, um Korruption zu verhindern.
Compliance (Regelkonformität) bedeutet die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber auch von freiwilligen Kodizes in Unternehmen. Die Gesamtheit der Grundsätze und Maßnahmen eines Unternehmens zur Einhaltung bestimmter Regeln und damit zur Vermeidung von Regelverstößen in einem Unternehmen wird als „Compliance Management System“ bezeichnet.
Compliance besteht aus 8 Hauptfeldern: Compliance Hauptfelder
Das am 4. Juni 2016 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen mit den neuen §§ 299 a, b StGB in Kraft getreten. DIes machte eine Überprüfung und Überarbeitung der bisherigen Musterverträge erforderlich. Die Musterverträge enthalten Textvorschläge und Erläuterungen zu verschiedenen Kooperationsformen wie Beratervertrag, Unterstützung der Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie Sponsoring- und Werbevertrag. Sie basieren auf den vier Grundprinzipien der „Healthcare Compliance“:
- Trennungsprinzip:
Zuwendungen dürfen nicht im Zusammenhang mit Beschaffungsentscheidungen stehen. - Transparenzprinzip: Jede Zuwendung und Vergütung muss offengelegt werden.
Äquivalenzprinzip: Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen. - Dokumentationsprinzip:
Alle Leistungen müssen schriftlich festgehalten werden.
Hier finden Sie die Musterverträge des VKD und BVMed: Musterverträge zum Download