Der Verband der Kran­ken­haus­di­rek­to­ren Deutsch­lands (VKD) hat zu­sam­men mit dem Bun­des­ver­band Me­di­zin­tech­no­lo­gie (BVMed) neue  „Com­pli­ance“ Mus­ter­ver­trä­ge her­aus­ge­ge­ben. Es geht u.a. darum, wie die Zu­sam­men­ar­beit mit Un­ter­neh­men, Dienst­leis­tern, Ko­ope­ra­ti­ons­part­nern aus­ge­stal­tet werden sollte, um Kor­rup­ti­on zu verhindern.

Com­pli­ance (Re­gel­kon­for­mi­tät) be­deu­tet die Ein­hal­tung von Ge­set­zen und Richt­li­ni­en, aber auch von frei­wil­li­gen Kodizes in Un­ter­neh­men. Die Ge­samt­heit der Grund­sät­ze und Maß­nah­men eines Un­ter­neh­mens zur Ein­hal­tung be­stimm­ter Regeln und damit zur Ver­mei­dung von Re­gel­ver­stö­ßen in einem Un­ter­neh­men wird als „Com­pli­ance Ma­nage­ment System“ bezeichnet.

Com­pli­ance besteht aus 8 Haupt­fel­dern: Com­pli­ance Haupt­fel­der 


 

 

 

 

 

Das am 4. Juni 2016 ist das Gesetz zur Be­kämp­fung von Kor­rup­ti­on im Ge­sund­heits­we­sen mit den neuen §§ 299 a, b StGB in Kraft ge­tre­ten. DIes machte eine Über­prü­fung und Über­ar­bei­tung der bis­he­ri­gen Mus­ter­ver­trä­ge er­for­der­lich. Die Mus­ter­ver­trä­ge ent­hal­ten Text­vor­schlä­ge und Er­läu­te­run­gen zu ver­schie­de­nen Ko­ope­ra­ti­ons­for­men wie Be­ra­ter­ver­trag, Un­ter­stüt­zung der Teil­nah­me an Fort- und Wei­ter­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen sowie Spon­­so­ring- und Wer­be­ver­trag. Sie ba­sie­ren auf den vier Grund­prin­zi­pi­en der „He­alth­ca­re Compliance“:

  • Tren­nungs­prin­zip:
    Zu­wen­dun­gen dürfen nicht im Zu­sam­men­hang mit Be­schaf­fungs­ent­schei­dun­gen stehen.
  • Trans­pa­renz­prin­zip: Jede Zu­wen­dung und Ver­gü­tung muss of­fen­ge­legt werden.
    Äqui­va­lenz­prin­zip: Leis­tung und Ge­gen­leis­tung müssen in einem an­ge­mes­se­nen Ver­hält­nis stehen.
  • Do­ku­men­ta­ti­ons­prin­zip:
    Alle Leis­tun­gen müssen schrift­lich fest­ge­hal­ten werden.

Hier finden Sie die Mus­ter­ver­trä­ge des VKD und BVMed: Mus­ter­ver­trä­ge zum Download

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