Kunst­UrhG

Das Foto bei der Veranstaltungsteilnahme

23. Januar 2017|

Der Begriff „Recht am eigenen Bild“ stammt nicht aus dem Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG). Dennoch hat er un­mit­tel­bar mit dem Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten zu tun, denn das Abbild einer Person er­mög­licht die Iden­ti­fi­ka­ti­on einer Person (Per­so­nen­be­zug). D. h. eine Person ist durch [...]

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