Arbeitnehmerüberlassung – aus Sicht des Datenschutzes
Eine Arbeitnehmerüberlassung (auch: Leiharbeit) liegt vor, wenn Arbeitnehmer (Leiharbeit- nehmer *) von einem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) gegen Entgelt für begrenzte Zeit überlassen werden. Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Verleihers ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) (Umsetzung der europäischen Richtlinie 2008/104/EG). Wie ist [...]