Arb­MedVV

Ar­beits­me­di­zi­ni­sche Vor­sor­ge und Datenschutz

4. Juni 2024|

Jeder Beruf hat seine ge­sund­heit­li­chen Risiken. Nicht ohne Grund sind daher Ar­beit­ge­ber ver­pflich­tet, ihren Be­schäf­tig­ten Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen an­zu­bie­ten. Ein Be­triebs­arzt ist für jeden Ar­beit­ge­ber Pflicht, un­ab­hän­gig von der Un­ter­neh­mens­grö­ße. Der Be­triebs­arzt berät und un­ter­stützt den Ar­beit­ge­ber in arbeits-me­di­zi­ni­schen Fragen und führt [...]

Nach oben