Das Foto bei der Veranstaltungsteilnahme
Der Begriff „Recht am eigenen Bild“ stammt nicht aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Dennoch hat er unmittelbar mit dem Schutz personenbezogener Daten zu tun, denn das Abbild einer Person ermöglicht die Identifikation einer Person (Personenbezug). D. h. eine Person ist durch [...]