LfDI stellt wesentliche Anforderungen an die behördliche Nutzung „Sozialer Netzwerke“ klar
Wie im Rahmen der Vorstellung seines Datenschutz-Tätigkeitsberichts 2019 angekündigt, stellte der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI), Baden-Württemberg, am 06. Februar 2020 die wesentlichen Anforderungen an die behördliche Nutzung „Sozialer Netzwerke“ vor. Pressemitteilung: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfdi-stellt-wesentliche-anforderungen-an-die-behoerdliche-nutzung-sozialer-netzwerke-klar/ Richtlinie des LfDI zur Nutzung von Sozialen [...]